CHIANTI-WEINKUNDE HEUTE

Im August des Jahres 1924 Notar Baldassarre Pianigiani, „der Notar des Chianti“, auf dem damaligen Gutshof die Gründungsurkunde des Gallo Nero, dem Konsortium zur Verteidigung des typischen Chianti Classico Weins, das seinen Sitz im Relais Vignale hatte.

Die „Hauptstädte“ des Chianti Classico sind Florenz und Siena und die Gegend des Gallo Nero erstreckt sich genau zwischen diesen beiden Provinzen; Es handelt sich um 70.000 Hektar, welche die Gemeinden Castellina in Chianti, Gaiole in Chianti, Greve in Chianti, Radda in Chianti und zum Teil Barberino Tavarnelle, Castelnuovo Berardenga, Poggibonsi und San Casciano in Val di Pesa einnehmen.

Regelwerk

  1. Die „Denominazione di origine controllata e garantita“ (DOCG, kontrollierte und garantierte Herkunftsbezeichnung) “Chianti Classico” ist einem Rotwein vorbehalten, der aus Trauben im oben genannten Herkunftsgebiet erzeugt wird und die ampelographisch folgende Merkmale aufweisen:
  • Sangiovese 80% bis 100%.

Des Weiteren dürfen für die Produktion zu einem Anteil von maximal 20% rote Rebsorten aus geeigneten Weingärten der Region Toskana verwendet werden.

Der Weingarten muss eine Dichte von mindestens 4.400 Rebstöcken pro Hektar (10.000 qm) aufweisen, die maximale Traubenproduktion pro Hektar beträgt 7,5 t, der durchschnittliche Ertrag pro Rebstock darf nicht über 2 kg liegen.

Der maximale Ertrag der Traube in Wein darf nicht über 70% liegen.

Erst ab dem dritten Jahr nach der Anlegung des Weingartens darf er für die Erzeugung von Chianti Classico genutzt werden. In besagtem 3. Jahr wird die maximal zulässige Traubenproduktion jedoch auf 40% reduziert, also von 7,5 auf 3 t/ha.

Im Inhaltsverzeichnis werden die Tre Chianti (drei Chianti-Gebiete) aufgeführt:
1 . Geographischer Chianti
2 . Historischer Chianti
3 . Önologischer Chianti

1 . Der geographische Chianti
Artikel under construction

Menü